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BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement

Wenn ein Unternehmen langfristig Krankenstände gering halten oder reduzieren, die Arbeitsfähigkeit erhalten oder verbessern, die Motivation und das Engagement der Beschäftigten steigern und die Attraktivität als Arbeitgeber am Markt erhöhen möchte

…wird das nur über einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess möglich sein.

BGM bezeichnet die bewusste Entwicklung und Steuerung von integrierten Strukturen und Prozessen, mit dem Ziel, Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten. Dabei wird die Gesundheit unter Inanspruchnahme von Managementstrategien als betriebliches Ziel verankert.

Wer für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) eines Unternehmens zuständig ist, steht vor der Aufgabe, ein unternehmensinternes und externes Netzwerk von unterstützenden Personen aufzubauen.

Letztlich sollte jeder einzelne Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, als Verantwortlicher für die eigene Gesundheit handeln zu können. Diesen Befähigungsprozess zu unterstützen, ist eine zentrale Aufgabe eines Gesundheitsmanagers.

 

Ziel ist es, ein Optimum zu finden, das

  • krank machende Faktoren im Unternehmen vermeidet und
  • gesund machende fördert, wobei sowohl
  • das persönliche Wohlergehen der Mitarbeiter als auch
  • die Ertragslage und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens verbessert werden sollen.

 

Gesundheit selbst stellt kein primäres Ziel einer Unternehmung dar. Organisationen können aber die Bedingungen für Gesundheit schaffen. Die Verknüpfung der primären Organisationsziele (z.B. Steigerung der Produktivität) mit den Gesundheitszielen zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Zukunft, um Fachkräftemangel und Demografie aktiv entgegenzuwirken.

Gesundheit als Humanressource für Unternehmen wird damit immer mehr zu einem entscheidenden Faktor zur Sicherung ihrer Leistungs-, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.

Der Gesundheitsmanager soll den Prozess der betrieblichen Gesundheitsförderung anstoßen und begleiten.

Ein neutrales Verhalten des Gesundheitsmanagers ist nur möglich, wenn die Unternehmensleitung als Auftraggeber fungiert und ihm eine solche Haltung zugesteht.

 


 

BGF – Betriebliche Gesundheitsförderung

Das langfristige Ziel Betrieblicher Gesundheitsförderung sind gesunde Mitarbeiter in gesunden Organisationen.

Kern der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist die gesunde und gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeit. Hierbei sollten sowohl das individuelle Verhalten des einzelnen Mitarbeiters als auch die Gestaltung von betrieblichen Rahmenbedingungen (Verhältnisse) im Fokus stehen.

 

Betriebliche Gesundheit

Ziele der BGF sind:

  • Gesundheit routinemäßig in den Lebenswelten zu verankern.
  • Durch strukturelle Veränderungen soll das Verhalten eines Individuums beeinflusst werden, um die Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiter zu verbessern und deren Flexibilität und Kreativität zu erhöhen.
  • Durch die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens wird auch die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und deren Arbeitsmotivation gesteigert.
  • Zustände wie „innere Kündigung“ oder „Dienst nach Vorschrift“ sollen reduziert und eine höhere Mitarbeiterbindung erreicht werden.

 

Für Unternehmen rücken in Zukunft auch immer mehr die Themen Fachkräftemangel und Demographischer Wandel in den Vordergrund. Eine BGF bietet, zu den bereits erwähnten, zusätzlich auch folgende Vorteile:

 

  • Stärkung der vorhandenen Mitarbeiter-Ressourcen
  • gesteigerte Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Mitarbeiter

 

Durch eine erhöhte Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, kann deren Produktivität und die Qualität der erbrachten Leistungen gesteigert werden. Somit können (durch Fehlleistung und schlechte Qualität) entstehende Kosten reduziert und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gesichert werden.

 

 


 

Steuerrechtliche Aspekte:

Damit die Unternehmen den Beschäftigten die Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit anbieten können, ohne dass diese als geldwerter Vorteil gewertet und noch zusätzlich mit Lohnsteuer und Sozialabgaben besteuert werden, müssen bei der Gestaltung eines BGM bestimmte Kriterien beachtet werden.

Werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb nicht aufgrund eines überwiegend ei- genbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers durchgeführt, sondern primär zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten auf Basis eines primärpräventiven Ansatzes, so können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes seit 2009 (Jahressteuergesetz von 2009-JStG 2009) bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, die bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei bleiben (§ 3 Nr.34 EStG). Die begünstigten Maßnahmen müssen in Bezug auf Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a (Die Umbenennung der § 20a in 20b §20b in 20c ist im Einkommensteuergesetz noch nicht vorgenommen worden) des SGB V genügen. Somit werden die Leistungen steuerbefreit, die im „Leitfaden Prävention- Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V“ des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 1. Oktober 2018“ festgelegt sind.

Unternehmen haben die Möglichkeit nach § 42e EStG die „Anrufungsauskunft“ zu nutzen und im Vorfeld der geplanten Maßnahmen mit dem Finanzamt abzuklären, welche Möglichkeiten der Steuerbefreiung in dem jeweiligen Fall gegeben sind.